Grundsätzlich haftet jeder Ausrichter von Veranstaltungen für Schäden und Unfälle, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen.
Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar für jeden Veranstalter, beispielsweise für den nächsten Laternenumzug, für das Schützenfest, das anstehende Sportfest oder die Geburtstagsfeier!
Vertragsgegenstand
Versichert sind die Abwehr unberechtigter und die Leistung berechtigter gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer, die sich im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko ergeben.
Mitversicherte Veranstaltungsnebenrisiken
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
Deckungserweiterungen