„Der will nur spielen“ – das ist wohl der häufigste Satz von Hundebesitzern. Doch schnell kann daraus Ernst werden und schon hat die Hose des Briefträgers ein Loch. Selbst beim Herumtollen kann viel passieren, zum Beispiel wenn Ihr Vierbeiner bei der Gartenparty gegen den Tisch stößt und der Rotwein auf das Kleid der Nachbarin fällt.
Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verschuldet hat, siehe auch §833 Haftung des Tierhalters. Die Haftpflichtverscherung bietet Schutz bei Schadenersatzforderungen, die ein geschädigter Dritter hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem Dritten durch ihr Tier entsteht.
Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Der genaue Leistungsumfang und die Entschädigungsgrenzen hängen von dem jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Im Schadenfall werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
In Deutschland gelten einige Hunderassen als besonders gefährlich und aggressiv. Die Bundesländer sind für die Hundehaltung zuständig - in einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Zudem gibt es Listenhunde, auch Kampfhunde genannt. Die Versicherer definieren selbst, welche Hunderassen zu welchem Beitragssatz versichert werden können.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht eine Haftpflichtversicherung für ihr Pferd abzuschließen. ABER: Sie haften für die Schäden, die ihr Pferd verursacht.